Auf Grund der EU VO Nr. 1071/2009 (auch Road Package genannt) kann ein Omnibusbetrieb auch von einem externenVerkehrsleiter geführt werden. Dieser darf bis zu vier Betriebe (max. 50 Fahrzeuge) leiten. Wir sind in der Lage, über zwei Verkehrsleiter verfügen zu können, die die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die Führung eines Omnibusbetriebes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen. Für die Modalitäten des vom Gesetz vorgesehenen Vertrages einschließlich der Kosten rufen Sie uns bitte an oder schicken uns eine E-Mail.
Durch die langjährige Erfahrung von Hartmut Daniel als Kraftverkehrsunternehmer (mehr als 40 Jahre) und als Fahrlehrer (mehr als 35 Jahre) sowie einer ursprünglichen Ausbildung als Verwaltungsbeamter können wir auch die Ausbildung zum Verkehrsleiter anbieten. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unserem Info-Blatt.
Daniel-Reisen
25548 Kellinghusen
nach Absprache